Do Khyi Maxes Blog

Unser Ziel. Verstehen und Erhalt einer Hunderasse. Der Umgang mit einem Hund tut dem Menschen gut. Wenn der Hund gesund sein kann und einen passenden Halter findet

Freitag, 3. Juli 2009

Do Khyi Welcher Züchter?

Do-Khyi Welcher Züchter?

Da ist sie, die Frage.

Wie oft wird und wurde sie genau so oder ähnlich gestellt.

Da hat man sich informiert über die Rasse, sich und seine Haltungsmöglichkeiten in Frage gestellt und dann kommt eine Frage die nicht weniger schwer wiegt!

Ob es ausreichend ist, dass man einen Züchter findet, der alle Jahre wieder Welpen für reine Liebhaber zur Verfügung stellt? Muss man sich „dran halten“ damit man überhaupt einen Welpen abbekommt? Weil doch die Hündinnen nur ein Mal im Jahr werfen… So oder so ähnlich kann man das ja lesen, im Internet.

Ist es wirklich erforderlich vor einem Kauf dem Verein des Züchters anzugehören, oder warum reicht es nicht aus einen netten Kontakt zum Züchter zu halten? Muss man wirklich, um einen Do-Khyi Welpen käuflich zu erwerben, in eine Philosophie und einen Vereinsklüngel „einheiraten“

Sind da andere Hunderassen nicht einfacher, die Kaufabschlüsse und fest einzugehenden Bindungen nicht realistischer?

Bekommt man überhaupt einen Kontakt später nach dem Kauf angeboten, kann man tatsächlich mit allen sinnvollen oder unsinnigen Fragen auch 8 Jahre nach dem Kauf noch kommen?

Warum und ist es erforderlich beim Do-Khyi den „Dialekt“ des Züchters nachzusprechen?

Bekomme ich überhaupt einen gesunden Do-Khyi und wenn ja von welchem Züchter!

Das sind Fragen welche sich in dieser Form bei vielen anderen Hunderassen erst gar nicht stellen. Warum eigentlich? Wer solche Fragen für andere Hunderassen stellt wird diese schon im WWW vergeblich suchen. Sie stellen sich einfach nicht.

Als wir unseren ersten Do-Khyi als Welpen ausgesucht haben, hat uns diese Frage nicht beschäftigt. Wichtiger war für uns der persönliche Draht zum Züchter. Dass uns die Wesensart der Mutter und des Vaters gefällt, das Verhalten der Welpen und dass diese Welpen aus einer tatsächlich nachprüfbar, gesundheitlich kontrollierten Zucht kommen. Das waren für uns Ausschlag gebende Gründe einen Welpen zu wählen.

Natürlich hätten wir keinen üblichen Welpenkaufpreis, ohne kontrollierte Zuchtbuch - Eintragung gezahlt.
Ein Welpe ohne solchen Nachweis wäre auch in Frage gekommen – Nur dann zu entsprechend ermäßigten Bedingungen.

Es gehört sich von selbst dass einem als Welpenkäufer nach Zahlung des vollen Kaufpreises dann auch die Unterlagen zum Hund und auch die vollen Rechte am Hund ohne jede weitere Aufforderung übergeben werden!

Nun, wie trennt man die Spreu vom Weizen?

Wir sind der Meinung, dass man das wirkliche Angebot auf Gegenseitigkeit sehr einfach über den anvisierten Kaufvertrag für den Welpen erkennen kann. Das ist der Punkt, welchem man beim Aussuchen „seines“ Welpen genaues Augenmerk schenken sollte.

Ob ein Do-Khyi daneben genetisch gesund ist, wird kein Käufer, kein Tierarzt und auch kein Züchter erkennen können! Wenn ein Do Khyi rundum körperlich gesund ist und alt wird hat man als Halter Glück. So jedenfalls sehen wir derzeit die Sache.

Natürlich kann man auch weniger Glück haben und hier kommt nun die Auswahl des Züchters nach dessen Kaufvertragsvorstellungen zum Tragen!

Lassen Sie sich nicht erst am Tage der vereinbarten Abholung ihres Welpen von dem Kaufvertrag überraschen. Dessen Ausgestaltung sollte und dürfte schon vor den Tagen der Geburt festgelegen haben!

Lassen Sie sich also den Kaufvertrag noch vor dem Aussuchen eines Welpen zeigen oder vor einem erneuten oder ersten Termin zur Verfügung stellen. Darin sollten mindestens die Eltern (samt deren Zuchtbuchnummern) des Welpen aufgeführt sein, sowie die genaue Ausfertigung von Unterlagen die er erhält, sowie die gesundheitlichen Kontrollen seiner Eltern vor seiner Zucht schriftlich einzeln fixiert werden..

Achten Sie auf die genaue wörtliche Definierung von welchem übergeordneten und kontrolliertem Zuchtverband ihr Welpe eine Legitimierung erhält!

Wird Ihnen dann neben der selbstredend in Kopie zur Verfügung gestellten Gesundheitsatteste der Eltern das Frei sein und Bleiben von verschiedenen verdeckten Erkrankungen ihres Welpen mündlich zugesichert? Dann sollte dieses, nicht nur auf Ihren Wunsch, auch schriftlich in einem kleinen Vermerk im Kaufvertrag verankert werden können!

Merke: Mündliche Nebenabsprachen sind rechtlich nicht bindend!

Sicher erscheint ein Rückkaufrecht des Züchters, erklärt unter dem Schutzgedanken für den Hund, viel versprechend.
Nur - warum sollten Sie als verantwortungsvoller Hundehalter den Verbleib eines bei Ihnen lebenden Do-Khyi in diesem, hoffentlich unwahrscheinlichen, Fall aller Notfälle nicht ebenso auch mit bestimmen und mit kontrollieren können? Können Sie sicher ausschließen, dass ihr Hund nicht eventuell doch dann in einem osteuropäischen, oder in Übersee liegendem Land in einer Zuchtstätte landet?

Geben Sie also dieses Recht nicht aus der Hand. Ein Züchter mit Herz und Verstand wird sich vertraglich mit Ihnen auf eine vernünftige Lösung zum Schutz des Hundes von beiden Seiten einigen können!
Achten Sie trotzdem im Falle der Rücknahme des Welpen oder des schon erwachsenen Hundes auf die Festlegung des Betrages, welcher Ihnen vom Züchter erstatten wird. Der halbe Welpenpreis im Fall ihrer Mitspracherechte bei Weitervermittlung ist handelsüblich.

Dabei versteht sich von selbst, dass Sie keinen Do-Khyi Welpen erwerben nur um diesen später Gewinn bringend veräußern zu können. Diesen Schutz des Hundes können Sie als Liebhaber dem Züchter sicher deutlich, schriftlich definiert in den Kaufvertrag einsetzen!

Wird ihnen ein vollständiges Recht an ihrem erworbenen Hund eingeräumt oder erwerben Sie für den normal üblichen Handelspreis „nur“ einen Familienhund. Einen Do-Khyi also an dem Sie kein Zuchtrecht haben.
Also - so genannte „Pet – Qualität“ …

In diesem Fall müssten Sie mit einem deutlichen Preisabschlag rechnen können. In diesem Fall sollte aber auch die Sterilisation und Kastration nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Dieses wäre nur sinnvoll wenn der Züchter auf diesen Hund gerne ein Anrecht auf das Zuchtrecht verankert haben möchte. Der Hund wäre dann aber kein reiner Familienhund mehr. Klären Sie solche Differenzen im Kaufvertrag gleich ab, bevor Sie ihr Herz an einen der Welpen verschenken.

Im anderen Fall kann es Ihnen passieren, dass man Sie plötzlich versucht davon zu überzeugen Züchter zu werden um Ihren Hund der Zucht doch noch zur Verfügung zu stellen.
Definieren Sie also genau ob Sie einen zur Zucht tauglichen oder untauglichen Hund erwerben.

Sollte im Vertrag ein Zuchtrecht für den Züchter des Welpen vereinbart werden, denken Sie daran die gesamten vertraglichen Begleitumstände klar und deutlich, vertraglich zu regeln:
Wer trägt die Kosten für Reisen zu Körungen und Ausstellungen, wie oft darf der Do-Khyi vom Züchter jährlich für Ausstellungen eingefordert werden. Wer übernimmt Kosten für Ultraschall- Hormon- und sonstige die Fortpflanzung betreffenden Untersuchungen. Wer übernimmt die Kosten für Vorsorge - und Gesundheits - Untersuchungen welche für einen Zuchteinsatz und Zuchttauglichkeit zwingend notwendig werden.

Vergessen Sie nicht die Anzahl und Häufigkeit des Zuchteinsatzes zu regeln und wer mit dem Hund wohin reisen muss, wenn ein Zuchteinsatz notwendig werden würde.

Lassen Sie sich nicht auf einen Kostenausgleich mit einem Welpen aus einem der Würfe festlegen.
Sie wollten einen Hund - oder vielleicht doch ein ganzes Rudel?

Was geschieht, wenn der Hund sich im Verhalten nicht so entwickelt wie erwartet? Sind dann ausschließlich Sie als Käufer schuld und der Züchter entzieht sich schriftlich im Kaufvertrag seiner Verantwortung für eine Mithilfe bei Re-Sozialisierung, einer Neu- Platzierung? (Achten Sie wie oben auf Ihr Mitspracherecht)

Ist Ihre Möglichkeit schriftlich fixiert, sich jederzeit beim Züchter Mithilfe und Information einfordern zu können wenn es notwendig sein sollte?

Prüfen Sie ob Sie mit dem Kauf auch tatsächlich der rechtliche Eigentümer und Besitzer des Do-Khyi Welpen werden!

Ist der Vertrag ein Miteigentümer – Vertrag, was bedeutet, Sie sind der Besitzer und Halter und der Züchter bleibt der Eigentümer des Hundes. Wollen Sie sich auf eine solche Regelung wirklich einlassen?

Was passiert wenn genau der von Ihnen ausgesuchte Welpe ein Super – CACIB Showstar wird?

Können Sie jedes Wochenende Zeit erübrigen, mitreisen um Ihren Hund von Ausstellung zu Ausstellung zu begleiten? Dürfen Sie rechtlich fixiert entscheiden ob das das Beste für Ihren Liebling ist?

Auch hier wieder, wer trägt die Kosten. Werden diese, sowie die Einnahmen 50 zu 50 geteilt und abgerechnet?

Merke: Ein Miteigentümer – Vertrag sollte nur unter gleichberechtigten Züchtern abgeschlossen werden. Unter der Aushandlung aller finanziellen und rechtlichen Besonderheiten – versteht sich!

Es muss Ihnen klar werden, dass Sie für einen solchen Vertrag einen Rechtsanwalt benötigen werden!

Wer haftet wie - wenn ein im Zuchtrecht stehender Do-Khyi bei seinem familienfremden Einsatz zu Schaden kommt. Ums Leben kommt. Schäden verursacht. Ernsthaft erkrankt? Wer entscheidet dann welche Operation vorgenommen wird u.s.w.

Alle diese Fragen müssen bei derart im Vertrag „geteilten“ Hunden und unterschiedlichen Rechten am Do-Khyi auch vor einer Unterschrift auf diesem Vertrag rechtlich sicher geklärt werden. Das für den Fall wenn man jeden Ärger durch Zweideutigkeiten im Vertragswerk von vorne herein vermeiden möchte.

An der Art und Weise wie ein Züchter versucht seine Kaufvertragsabsichten durchzusetzen, erkennen Sie den Hintergrund zu einer vernünftigen Zusammenarbeit oder Übergabe des Hundewelpen durch seinen Züchter!

Das geht alles nicht und kann nicht vorab geklärt werden, oder wird ständig bis zum Termin der Übernahme verschleppt? Sie erhalten bei solchen Fragen gar keinen Welpen?

In diesem Fall ist es besser Sie suchen sich einen anderen - besser zutreffenden Züchter!



© Yarlung Tsangpo